CVE-Umzugsordnung
Anmeldung | Die Anmeldung hat bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen (per E-Mail, oder Post). Das Anmeldeformular kann von der CVE-Website. heruntergeladen werden. Mit der Anmeldung wird die CVE-Zugordnung anerkannt. Den Anweisungen ist Folge zu leisten. |
Anreise | Bei der An- und Abreise gilt die StVO. |
Aufstellung | Der Aufstellungsort ist in der Weinbergstraße, ab der Ecke Adam-Winkler-Straße, in Richtung Königsberger Straße. Aufstellnummern werden vor Ort ausgegeben. Toiletten sind vom Aufstellungsort aus ausgeschildert. Die Aufstellung erfolgt ab 13:00 Uhr. Der Beginn ist pünktlich um 14:11 Uhr |
Zugverlauf | Der gesamte Zugverlauf wird in der Presse bekannt gegeben (Allgemeine Zeitung und Nachrichtenblatt der VG). Die Teilnahme von Pferden oder Pferdekutschen ist nicht erlaubt. |
Fahrzeuge | Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, auf denen eine sichere Fahrt für die Teilnehmer und Zuschauer gewährleistet ist, bzw. die von der Zugleitung zugelassen sind. |
Personal | Das Begleitpersonal (mindestens 1 Person pro Seite) muss nüchtern sein, um seine Aufgabe gewissenhaft ausführen zu können. Festwagen ohne vorgeschriebene Begleitung werden vom Umzug ausgeschlossen. |
Zugteilnehmer | Es ist verboten, gefährliche Materialien (z. B. Dosen, Flaschen, scharfkantige Gegenstände und dergleichen in die Zuschauermenge zu werfen). Von den Zugteilnehmern dürfen keine aggressiven Handlungen gegen die Zuschauer ausgehen. |
Wurfmaterial | Es darf nur Wurfmaterial verwendet werden, das beim Werfen in Richtung Zuschauer Verletzungen ausschließt. Das Versprühen von Flüssigkeiten ist untersagt (gilt auch für Dosen). Das Wurfmaterial muss so geworfen werden, dass es nicht unter den Wagen kommen kann, damit Kinder nicht zwischen die Wagen oder Zugmaschinen laufen. Verpackungen dürfen nicht zurückgelassen werden (Aufstellungsort – Zugweg – Auflösungsplatz). |
Feuerwerkskörper | Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände dürfen weder gezündet noch geworfen werden. |
Zugauflösung | Die Halte- und Ausstiegspunkte werden von der Zugleitung zugewiesen. |
Haftung | Der CVE übernimmt keine Haftung für Ansprüche jeglicher Art, die auf ein Fehlverhalten der Zugteilnehmer zurückzuführen sind. Eine Unfallversicherung über den CVE besteht nicht. Die Teilnahme am Umzug ist ausschließlich freiwillig |
1. Hilfe | Der Umzug wird von einem Sanitätswagen begleitet, der sich am Ende des Zuges befindet. |
Gültigkeit | Die Zugordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. |
Stand: Oktober 2024