Anmeldung | Die Anmeldung hat bis 7 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen (per Mail, Post oder Telefon). Das Anmeldeformular kann von der Vereinshomepage heruntergeladen werden. Mit der Anmeldung tritt automatisch die Zugordnung des CVE Nackenheim in Kraft. |
Anreise | Bei der An- und Abreise gilt die StVO |
Aufstellung | Der Aufstellungsort ist die Weinbergstraße - ab Weingut Dietrich - ehemals. Kapselfabrik - Königsberstraße (Nummern vor Ort). Toiletten sind vom Aufstellungsort aus ausgeschildert. Aufstellung ab 13:00 Uhr Beginn ist pünktlich um 14:11 Uhr |
Zugverlauf | Der gesamte Zugverlauf wird in der Presse bekannt gegeben (AZ - Ortsblatt). Die Teilnahme von Pferden oder Pferdekutschen ist nicht erlaubt. |
Fahrzeuge | Es dürfen nur Fahrzeuge teilnehmen, auf denen eine sichere Fahrt für die Teilnehmer und Zuschauer gewährleistet ist, bzw. von der Zugleitung zugelassen sind. |
Personal | Das Begleitpersonal muss nüchtern sein, um seine Aufgabe gewissenhaft ausführen zu können. Festwagen ohne vorgeschriebene Begleitung werden vom Umzug ausgeschlossen (mindestens 1 Person pro Seite). |
Zugteilnehmer | Es ist verboten, gefährliche Materialien (z.B. Dosen, Flaschen, scharfkantige Gegenstände und dergleichen in die Zuschauer zu werfen). Von den Zugteilnehmern dürfen keine aggressiven Handlungen gegen die Zuschauer ausgehen. |
Wurfmaterial | Es darf nur Wurfmaterial verwendet werden, das beim Werfen in Richtung Zuschauer Verletzungen ausschließt. Das Verspritzen von Flüssigkeiten ist untersagt. Das Wurfmaterial muss so geworfen werden, dass es nicht unter den Wagen kommen kann, damit Kinder nicht zwischen die Wagen oder Zugmaschinen laufen. Verpackungen dürfen nicht zurückgelassen werden (Aufstellungsort - Auflösungsplatz). |
Feuerwerkskörper | Feuerwerkskörper und pyrotechnische Gegenstände dürfen weder gezündet noch geworfen werden. |
Zugauflösung | Die Halte- und Aussteigepunkte werden von der Zugleitung zugewiesen. |
Haftung | Der CVE übernimmt keine Haftung für Ansprüche jeglicher Art, die auf ein Fehlverhalten der Zugteilnehmer zurückzuführen sind. Eine Unfallversicherung über den CVE besteht nicht. Die Teilnahme am Umzug ist ausschließlich freiwillig |
1. Hilfe | Der Umzug wird von einem Sanitätswagen begleitet, der sich am Ende des Zuges befindet. |
Gültigkeit | Die Zugordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. |
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